CSG service IT
Webmaster: Manuel Tremmel

Die Pflicht ruft

Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Demzufolge muss die Person gem. § 4f Abs.2 BDSG ausgebildet sein.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz vom 23.05.2001 ist die fehlende oder nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
Wir bieten Ihnen unser Knowhow an. Sie können uns als Ihren DSB benennen und nach Bedarf "buchen". Wir unterstützen Sie bei allen datenschutz-relevanten Fragen.

Vorteile für Sie beim Einsatz durch uns als externen Datenschutzbeauftragten:
  • Effektive und zuverlässige Umsetzung der Aufgaben eines DSBs
  • Transparente Kostenplanung / kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
  • Befristeter Vertrag mit einem externen DSB, statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem internen DSB
  • Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetzes)
  • Wettbewerbsvorteil durch Image- und Vertrauensgewinn bei Kunden
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
  • Unvoreingenommenheit des externen DSBs der Sache und dem Betrieb gegenüber
  • Kompetenter Partner durch fundierte fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
  • Zuverlässige Erfüllung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Vorschriften
  • Keine "Betriebsblindheit"
  • "Synergieeffekte" durch Praxiserfahrungen aus anderen Betrieben
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen wie sie sind.
Karl Valentin